Nachdem gegen einen Autofahrer ein Bußgeld verhängt wurde, weil er während der Fahrt sein Handy zur Navigation benutzte, hatte dieser Beschwerde eingereicht. Diese Beschwerde wurde nun vom Oberlandesgericht Köln mit der Begründung abgewiesen, dass es nicht um die Nutzung der Navigationsfunktion an sich ginge, sondern um die manuelle Bedienung des Handys während der Autofahrt.
Es ist somit egal, ob der Autofahrer während einer Fahrt ohne Freisprecheinrichtung telefoniert, eine sms versendet oder eben navigiert. Maßgebend ist der Umstand, dass in all diesen Fällen die Aufmerksamkeit des Fahrers für den Straßenverkehr leidet und er nicht beide Hände am Lenkrad belassen kann.
Die Nutzung eines Handys als Navigationsgerät ist erlaubt, wenn das Handy während der Fahrt nicht berührt wird.
Ausführlichere Informationen zum Gerichtsurteil können hier nachgelesen werden.



